Die Bewerbung für die Studiengang Lehramt des Instituts für Sportwissenschaft setzt eine bestandene Eignungsprüfung voraus (Informationen zur Bewerbung finden Sie unter: www.uni-jena.de/Bewerbung.html).
Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu den Leistungsanforderungen.
Nach bisheriger Planung wird die Eignungsprüfung 2021 am Institut für Sportwissenschaft, Seidelstraße 20, 07749 Jena durchgeführt:
geplanter Termin: Freitag, 25. Juni 2021 ab 07.30 Uhr (Es gibt keinen Nachholtermin!)
Anmeldeschluss: 1. Juni 2021 (Eingang Poststempel)
Hinweis für Teilnehmer, die an der Universität Jena studieren möchten: Bitte warten Sie den Erhalt Ihres Eignungsprüfungsbescheides zunächst ab und fügen Sie diesen dem Antrag auf Immatrikulation bei. Die Universität Jena wird Ihren vollständigen Antrag auf Immatrikulation in jedem Fall bis mind. Mitte September 2021 annehmen und gern bearbeiten.
Die Eignung ist in folgenden Sportarten nachzuweisen:
Lehramtsstudiengänge Sportwissenschaft:
Gerätturnen (Grundsportart), Leichtathletik (Grundsportart), ein Mannschaftsspiel (wahlweise Basketball, Fußball, Handball oder Volleyball) und ein Rückschlagspiel (wahlweise Badminton, Tennis oder Tischtennis), Ausdauerlauf.
Die Eignungsfeststellung für das Sportspiel Fußball findet auf den Außenanlagen statt. Bitte entsprechendes Schuhwerk mitbringen!
Zur besseren Veranschaulichung unserer Leistungsanforderungen haben wir Demonstrationstrationsvideos der Leistungsanforderungen in den einzelnen Disziplinen erstellt, die Ihnen zur Vorbereitung auf den Test helfen sollen.
Befreiung von der Eignungsfeststellung für Leistungssportler
In Umsetzung der "Kooperationsvereinbarung zur Unterstützung sich bewerbender bzw. bereits studierender SpitzensportlerInnen" vom 17.06.2007 gilt für den dort unter § 3 (1) genannten Personenkreis in Anwendung des § 4 (5) Folgendes bzgl. der Eignungsprüfung: Laut § 12 der Eignungsprüfungsordnung vom 18.04.2012 können SpitzensportlerInnen im Sinne der o.a. Kooperationsvereinbarung von der Eignungsprüfung befreit werden. Dazu gilt folgender Ablauf:
Immatrikulation mit einer bereits bestandenen Eignungsfeststellung aus dem Jahr 2020
Bei Bewerbung auf einen Studienplatz mit einer bereits bestandenen Sporteignungsprüfung ist möglich. Diese darf nicht älter als 18 Monate sein. Es wird ein aktuelles zusätzliches ärztliches Gutachten benötigt (nicht älter als 3 Monate, siehe Formularblatt 4- ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung [pdf, 68 kb]).
Ergebnisse der Eignungsfeststellung