Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Teilnahmegebühr (siehe §5 Abs 5, allg. Gebührenordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena) in Höhe von 25 € durch einen Gebührenbescheid eingefordert wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gebühr auch dann fällig wird, wenn die Eignungsprüfung abgesagt oder nicht daran teilgenommen wird/wurde. Eine Erstattung bereits bezahlter Gebühren erfolgt nicht.