Institut für Sportwissenschaft

Eignungsprüfung

Als Zulassungsvoraussetzung für die Lehramtsstudiengänge im Fach Sport wird eine bestandenen Eignungsprüfung gefordert.
Institut für Sportwissenschaft
Foto: Dr. Lutz Hoffmann

Die Bewerbung für den Studiengang Lehramt des Instituts für Sportwissenschaft setzt eine bestandene Eignungsprüfung voraus (Informationen zur Bewerbung finden Sie unter: www.uni-jena.de/Bewerbung.html).

Nach bisheriger Planung (Stand: November 2023 gem. § 6 Eignungsprüfungsordnung) wird die Eignungsprüfung 2024 am Institut für Sportwissenschaft, Seidelstraße 20, 07749 Jena durchgeführt:

geplanter Termin: Freitag,  28. Juni 2024 ab 07.30 Uhr (Es gibt keinen Nachholtermin!)
Anmeldeschluss: 3. Mai 2024, 12.00 Uhr

Die Teilnahmegebühr (siehe §5 Abs 5, allg. Gebührenordnung der FSU Jena) in Höhe von 25 € wird durch einen Gebührenbescheid per Email eingefordert, wenn sichergestellt ist, dass die Eignungsprüfung unter den aktuellen Corona-Beschränkungen durchgeführt werden kann.

Hinweis für Teilnehmer, die an der Universität Jena studieren möchten: Bitte warten Sie den Erhalt Ihres Eignungsprüfungsbescheides zunächst ab und fügen Sie diesen dem Antrag auf Immatrikulation bei. Die Universität Jena wird Ihren vollständigen Antrag auf Immatrikulation in jedem Fall bis mind.  Mitte September 2023 annehmen und gern bearbeiten.

Downloads:

 

Die Eignung ist in folgenden Sportarten nachzuweisen:

  • Gerätturnen (Grundsportart)
  • Leichtathletik (Grundsportart)
  • ein Mannschaftsspiel (wahlweise Basketball, Fußball, Handball oder Volleyball)
  • ein Rückschlagspiel (wahlweise Badminton, Tennis oder Tischtennis)
  • Ausdauerlauf

Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu den Leistungsanforderungenpdf, 478 kb. Dort finden Sie auch die Ansprechpartner, wenn Sie Fragen zu den einzelnen Disziplinen haben.

Zur besseren Veranschaulichung haben wir Demonstrationstrationsvideos der Leistungsanforderungen in den einzelnen Disziplinen erstellt, die Ihnen zur Vorbereitung auf den Test helfen sollen.

Die Eignungsprüfung für das Sportspiel Fußball findet auf den Außenanlagen statt. Bitte entsprechendes Schuhwerk mitbringen!

 

Information

Anerkennung Eignungstests anderer Universitäten

Der Anmeldeschluss für die Sporteignungsprüfung 2024 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena endete am 03.05.2024. Um Ihnen dennoch ein Lehramtsstudium an der FSU Jena zu ermöglichen, erkennen wir bestandene Eignungsprüfungen anderer ausgewählter Universitäten an.

Wir bitten zu beachten, dass Nachweise über die Feststellung der studiengangbezogenen Eignung anderer Universitäten und gleichgestellten wissenschaftlichen Hochschulen Deutschlands entsprechend § 10 der Eignungsprüfungsordnung vom 18. April 2012 nur als gleichwertig anerkannt werden können, wenn sie den Anforderungen der Eignungsprüfungsordnung unserer Universität entsprechen und die Nachweise nicht älter als 18 Monate sind.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die Bescheide ausweislich für ein Studium für Lehramt Gymnasium und/oder Regelschule ausgestellt sind. Bescheide für Bachelorstudiengänge können für eine Immatrikulation im Lehramt nicht anerkannt werden.

Deshalb werden wir im Jahr 2023 folgende Eignungstests grundsätzlich nicht anerkennen (keine entgültige Übersicht - regelmäßige Aktualisierung):

- Rostock

- Braunschweig

- Chemnitz

- Duisburg-Essen

- Flensburg

- Gießen

- Halle-Wittenberg (Test für Grundschule)

- Hamburg

- Leipzig

- Münster (Test für Grundschule)

- Vechta

- Magdeburg

Eignungsnachweise anderer Hochschulen, die auf Ersatzleistungen (z.B. Abschlusszeugnis mit Leistungsfach Sport) basieren, werden ebenfalls nicht anerkannt. Eine Immatrikulation an der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist damit nicht möglich!

Befreiung von der Eignungsprüfung für Leistungssportler

In Umsetzung der "Kooperationsvereinbarung zur Unterstützung sich bewerbender bzw. bereits studierender SpitzensportlerInnen" vom 17.06.2007 gilt für den dort unter § 3 (1) genannten Personenkreis:

1. Sportler*innen ohne/mit Behinderung, die dem Olympiakader (OK), dem Perspektivkader (PK) und dem Ergänzungskader (EK) angehören,

2. Perspektivreiche Athlet*innen in Abstimmung zwischen dem Olympiastützpunkt Thüringen und dem entsprechenden Landesverband,

3. Mitglieder von Sportspielmannschaften der 1. und 2. Bundesliga in olympischen und paralympischen Sportarten.

in Anwendung des § 4 (5) Folgendes bzgl. der Eignungsprüfung: Laut § 12 der Eignungsprüfungsordnung vom 18.04.2012 können SpitzensportlerInnen im Sinne der o.a. Kooperationsvereinbarung von der Eignungsprüfung befreit werden. Dazu gilt folgender Ablauf:

  • der OSP Thüringen bzw. der Verein (bei Mannschaftssportarten 1. und 2. Bundesliga) senden die individuelle Anfrage mit einer entsprechenden Bestätigung des Kaderstatus an die FSU Jena
    (Institut für Sportwissenschaft, Seidelstraße 20, 07749 Jena)
  • Nach Durchsicht wird eine Bestätigung zur Befreiung von der Eignungsprüfung ausgestellt, die der Bewerber dann seinen Unterlagen beilegen kann.

 

Immatrikulation mit einer bestandenen Eignungsprüfung aus dem Jahr 2023

Bei Bewerbung auf einen Studienplatz mit einer bereits bestandenen Sporteignungsprüfung ist möglich. Diese darf nicht älter als 18 Monate sein. Es wird ein aktuelles zusätzliches ärztliches Gutachten benötigt (nicht älter als 3 Monate, siehe Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignungpdf, 394 kb).

 

Ergebnisse der Eignungsprüfung

  • Ergebnisse Eignungsfeststellung 2023 (bestanden) - alle Teilnehmer sind informiert

 

Sabine Sorge
Organisation Sporteignungsprüfung
vCard
Sabine Sorge
Raum O101c
Seidelstraße 20
07749 Jena Google Maps – LageplanExterner Link
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung