Ab dem 28.10.2020 beantwortet das Prüfungsamt die Anfragen und Wünsche von Studierenden über das zentrale Serviceportal der Friedrich Schiller Universität Jena.
Mit folgendem Link: https://servicedesk.uni-jena.de/plugins/servlet/desk/portal/124/create/696 können Sie über den Campusmanagement Servicedesk Kontakt zu uns aufnehmen.
Vielen Dank!
Aktuelle Informationen während der Corona-Pandemie
Hausarbeiten: in diesem Semester (WS 2020/21) kann bei Vorliegen pandemiebedingter Gründe eine Verlängerung der Abgabe von Hausarbeiten beim verantwortlichen Dozenten beantragt werden. Der schriftliche Antrag (auch per email möglich) muss bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin abgegeben werden.
Erweiterung von Prüfungsfristen (§ 5 der Corona-Rahmensatzung): Sofern in einer Studien- und Prüfungsordnung Fristen für die Ablegung von Modulprüfungen und Abschlussarbeiten festgelegt sind, verlängert sich die jeweilige Frist um ein Semester. Eine weitere Verlängerung darüber hinaus ist auf Antrag möglich. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss.
Voraussetzung zur Anmeldung von Abschlussarbeiten (§ 7 (2) Corona-Rahmensatzung): Sofern laut den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Abschlussarbeit der Nachweis einer festgelegten Anzahl an Leistungspunkten ist, kann die Anmeldung auch dann erfolgen, wenn die genannte Anzahl um bis zu 15 Leistungspunkte unterschritten wird.
Zu einer pauschalen Verlängerung der Regelstudienzeit liegen derzeit noch keine näheren Angaben vor.
Allgemeine Regelungen:
Ein Rücktritt von Prüfungen ist mit Antrag und Beleg (z.B. aus Krankheitsgründen mit Attest) möglich
- bis zum Prüfungstag (Lehramt),
- bis spätestens drei Tage nach dem Prüfungstermin (BA 180, B.Sc. und Master)
Die entsprechenden Unterlagen sind im Prüfungsamt einzureichen. Bitte folgendes Formular verwenden: erklärung+rücktritt+januar2020.pdf (uni-jena.de)
Eine komplette Abmeldung von einer Prüfung (incl. Erst- und Zweittermin für das aktuelle Semester) ist über einen NZU-Eintrag nach Abstimmung mit der Lehrkraft bis eine Woche vor dem Prüfungstermin möglich.
Jeder Studierende, der aufgrund von Rücktritt/ Krankheit oder Nichtbestehen einer Prüfung noch einen Prüfungsversuch offen hat und diesen nicht im dafür angemeldeten Semester durchführen kann, muss sich selbstständig für den nächstmöglichen Prüfungstermin zur Prüfung anmelden.
Folgender Beschluss betreffs der Anmeldung der Bachelor/- und Masterarbeit wird angewandt:
Die späteste Anmeldung des Erstversuchs der Bachelorarbeit wird auf 6 Wochen vor Ende des 9. Fachsemesters festgelegt. Die späteste Anmeldung des Erstversuchs der Masterarbeit wird auf 6 Wochen vor Ende des 7. Fachsemesters festgelegt.
Bitte beachten, dass für den Studiengang „Sportwissenschaft – Sportmanagement“ BA 120 die Regelungen des APA/ASPA zutreffen, die ggf. von diesen Festlegungen abweichen.
Vorsitzender: Prof. Dr. A. Zech
Mitglieder: Prof. Dr. R. Cañal-Bruland
Dr. C. Wick
Mitglied der Fachschaft
Jeder Studierende, der aufgrund von Rücktritt/ Krankheit oder Nichtbestehen noch einen Prüfungsversuch offen hat und diesen nicht im dafür angemeldeten Semester durchführen kann, muss sich selbstständig für den nächstmöglichen Prüfungstermin zur Prüfung anmelden.
Bei einem absehbaren Prüfungsrücktritt informieren Sie bitte unverzüglich das Prüfungsamt!
Lehramtsstudiengang: